1250

Otto von Willin kommt urkundlich als Besitzer von Peterswaldau vor.

Müller, schlesische Burgen 72. Die betreffende Urkunde ist sonst nicht bekannt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.